Berufsrecht

16.11.2023
Ausgabe 6/2023
2 min. Lesedauer

Ärzte haben ihre Tätigkeit auf ihr Fachgebiet in der Weise zu beschränken, wie es in der Weiterbildungsordnung (WBO) normiert ist. Die Fachgebietsgrenzen werden weder durch persönliche Qualifikationen, noch durch Sondergenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zur Erbringung und Abrechnung weiterer Leistungen oder durch eine berufsrechtliche Berechtigung zum Führen von Zusatzbezeichnungen erweitert. Daher war einer Frauenärztin die Durchführung und Abrechnung von Männerbehandlungen grundsätzlich verwehrt (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 05.07.2023, Az. S 38 KA 108/21).

Sozialrecht

16.11.2023
Ausgabe 6/2023
3 min. Lesedauer

Nach dem Gesetz sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. Wie weit diese Unterstützung reicht, hatte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen zu entscheiden (Urteil vom 25.05.2023, Az. L 16 KR 432/22).

Studie

16.11.2023
Ausgabe 6/2023
2 min. Lesedauer

Während Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom eine gute Überlebenschance haben, bleibt die Sterblichkeit bei Betroffenen mit fortschreitendem, metastasierendem Prostatakrebs weiterhin hoch. Der genaue Mechanismus der Tumorausbreitung konnte bisher nicht ausreichend geklärt werden. Ein internationales Forschungsteam unter Leitung der Medizinischen Universität Wien hat nun den zugrunde liegenden zellulären Signalweg entschlüsselt und ein gängiges Diabetes-Medikament als neue Therapieoption erforscht.

Vertragsarztrecht

13.09.2023
Ausgabe 5/2023
4 min. Lesedauer

Missbraucht eine Praxismitarbeiterin die Verordnungsrezepte eines Vertragsarztes zur Bestellung von Arzneimitteln, die sie selbst nachlaufend auf dem Schwarzmarkt veräußert, kann der Vertragsarzt dafür nicht in Regress genommen werden, da es sich um einen „Mitarbeiterexzess“ handelt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Vertragsarzt ein schuldhaftes Verhalten, etwa durch Vorhalten von unterschriebenen Blankorezepten, vorgeworfen werden kann. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Schwerin am 14.06.2023 zugunsten eines betroffenen Vertragsarztes (Az. S 6 KA 15/20).

Sozialrecht

13.09.2023
Ausgabe 5/2023
4 min. Lesedauer

Ein Patient wollte seine gesetzliche Krankenversicherung auf dem Klageweg zur Übernahme einer Behandlung mittels hochintensiv-fokussiertem Ultraschall (HIFU) verpflichten. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg lehnte dies mit Urteil vom 07.12.2022 ab (Az. L 26 KR 67/20). Die Entscheidung verdeutlicht den Umfang und die Grenzen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und geht dabei auch auf die insgesamt zu wenig beachtete Genehmigungsfiktion gemäß § 13 Abs. 3a SGB V ein.