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ArzthaftungWiedervorstellungstermin versäumt – Ärzte müssen Patienten nicht „hinterherlaufen“!

06.11.2024
3 min. Lesedauer

Nimmt der Patient einen vereinbarten Wiedervorstellungstermin nicht wahr, trifft die Behandlerseite keine Verpflichtung, den Patienten von sich aus einzubestellen Diese erfreuliche Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit aktuellem Urteil vom 17.06.2024 getroffen (Az: 5 U 123/23). Zwar ging es im entschiedenen Fall um die gynäkologische Behandlung in einer Praxis, aber der Fall ist auch auf alle anderen ambulanten und stationären Settings sowie auf alle Fachrichtungen übertragbar.

Prostatakrebs Neues KI-Modell kann unnötige Prostata-Entfernungen verhindern

04.11.2024
Ausgabe 6/2024
2 min. Lesedauer

Die radikale Prostatektomie ist eine wichtige Säule der Prostatakrebstherapie, führt allerdings bei rund 30 Prozent der Patienten zu Harninkontinenz und bei etwa 90 Prozent zu Erektionsstörungen. Ob der Eingriff indiziert ist, wird auf Basis des Gleason-Scores entschieden. Die Bestimmung dieses Wertes erfolgt in der Regel durch die Analyse kleiner Gewebeproben, die durch eine Biopsie entnommen werden. Der Vergleich dieser Werte mit den Ergebnissen einer vollständigen Gewebeuntersuchung nach Entfernung der Prostata weisen jedoch häufig Diskrepanzen auf.

SozialrechtSozialversicherungspflicht von Poolärzten im Notdienst: politische Einigung auf Parameter zur Selbstständigkeit

10.09.2024
3 min. Lesedauer

Ob Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte anzusehen sind, war in der jüngeren Vergangenheit umstritten. Entscheidend bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist der Einzelfall. Da es viele Modelle des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes gibt (z. B. von der KV betriebene Notarztpraxis, Taxiarzt, Poolarzt), kann die Frage nach der Sozialversicherungspflicht nicht grundsätzlich beantwortet werden. Die Teilnahme eines Vertragsarztes am vertragsärztlichen Notdienst ist per se kein Umstand, der eine Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung ausschließt.