RechtsprechungUrologe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Bilddokumentation im EBM
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines vertragsärztlich zugelassenen Urologen zurückgewiesen (Beschluss vom 01.10.2025, Az. 1 BvR 985/24). Der Arzt hatte die durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgeschriebene Pflicht zur Bilddokumentation bei dermato-chirurgischen Leistungen als Verletzung seiner Rechte gerügt. Dem BVerfG zufolge stellen die Vorgaben des EBM eine verhältnismäßige Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit dar.