VertragsarztrechtDas Anfertigen von Fotos im Intimbereich zu Dokumentationszwecken ist nicht grundsätzlich persönlichkeitsverletzend
Zu Abrechnungszwecken kann es vertretbar sein, die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Zirkumzision zur Behebung einer Phimose mittels Fotodokumentation des OP-Gebietes zu belegen, so das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 22.02.2023 (Az. L 7 KA 12/18).