FehlermanagementMFA ändert Datum einer Heilmittelverordnung in der ePA – fristlose Kündigung rechtens
Angestellte in Arztpraxen, die eine Heilmittelverordnung eigenmächtig ändern, um eigene Fehler zu vertuschen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Thüringen, Urteil vom 28.02.2024, Az. 4 Sa 166/23). Derartige Fälle sind in doppelter Hinsicht ärgerlich für einen Praxisinhaber: Neben der Herausforderung, in Zeiten des Fachkräftemangels neue Praxismitarbeiter zu finden, kann eine fehlende Option, Änderungen in einer elektronischen Patientenakte (ePA) nachzuvollziehen, aus rechtlichen Erwägungen heraus problematisch sein.